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Die Inhaltsanalyse - Das Problem der Validität anh
Seminar: Qualitative Methoden: Beschreibung
(Inhaltsanalyse)
Dozent: Prof. Dr. N. Groeben
Semester: Sommersemester 1996
Die
Inhaltsanalyse
Das Problem der
Validität anhand von zwei Beispieluntersuchungen
Stephan Noller
Köln, im April 1997
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsanalyse
1.1 Vorbemerkung
Als 1955 Vladimir Nabokovs Roman “Lolita” in
Paris erschien (in Amerika hatte er keinen Verlag finden können), ahnte der
Autor wohl kaum, welche Diffamierungen und Repressalien ihm sein Werk einbringen
würde. Die Gerichte verschiedenster Staaten setzten den Roman sogleich auf
den Index, “banned as obscene”. Was war geschehen? Lolita handelt
von einem klassischen Anti-Helden, Humbert Humbert, der von der erotischen
Ausstrahlung junger Mädchen besessen ist. Er unternimmt nach dem
mysteriösen Tod der Mutter des Mädchens Lolita mit dieser eine Reise
durch Amerika, von Motel zu Motel. In den erotischen Schilderungen, die
häufig nur Phantasien von Humbert sind, werden die Grenzen zur Pornographie
eigentlich nie auch nur annähernd überschritten, vielmehr gerät
der Leser durch die faszinierende Poesie in Verbindung mit sittlicher
Verwerflichkeit (die aber vom Leser überwiegend
“hinzukonstruiert” werden muß...) in ungeheure moralische
Konflikte.
“The neutral phrase used by Nabokov [zur
Bezeichnung der Geschlechtsteile] prevents the intrusion of the Freudian tragic
in the unfolding of the scene and induces a great complicity between the author,
the narrator, the characters, and, naturally, the readers who are invited to
fuse their desires with those of Humbert.” (Couturier,
1996).
Die Liste literarischer, also fiktiver Erzeugnisse, die
aufgrund ihrer Konzeption als solcher mißverstanden wurden wie auch
“Lolita”, ließe sich sicherlich endlos fortführen (1997
ist die Aktivierungsschwelle für staatliche Reaktionen nur eine andere,
Oliver Stone’s “Natural Born Killers” setzt da sicher aktuelle
Maßstäbe).
“The poetic element is not a simple alibi but the
novel’s raison d’être” (Couturier, 1996).
Wenn also der Leser bereits in einem solchen
Ausmaß an der Produktion der Bedeutung des Textes beteiligt ist, wird
deutlich, daß zur Beurteilung dieser Bedeutung guter Wille allein niemals
ausreichen kann. Die subjektive Verzerrung macht den Reiz einer solchen
Literatur ja gerade aus, und intersubjektive Übereinstimmung mittels
Lektüre zu erlangen, wäre an dieser Stelle ein gänzlich sinnloses
Unterfangen. Nichtsdestotrotz ist es notwendig (z.B. in einem
Gerichtsverfahren), wissenschaftliche Kriterien zu entwickeln, um genau diese
Beschreibungsebene zu erlangen, eine valide und intersubjektive
Übereinstimmung in der Beurteilung eines Textes. Außerdem sprechen
die Ergebnisse der Psychologie in der Rezeptionsforschung auch bei einfachen
(also nicht-fiktionalen) Texten dafür, prinzipiell von der
“kognitiven Konstruktivität” des Rezipienten auszugehen
(Groeben & Rustemeyer, 1995).
Am Beispiel Nabokov wird aber auch deutlich, wie
schwierig ein Rückschluß vom Text auf den Autor, vielmehr aber noch
auf die Leser sein muß, wenn es schon ein halsbrecherisches Unterfangen zu
sein scheint, sich auch nur in Ansätzen über die diversen
Bedeutungsebenen des Textes zu einigen.
Vor allem aber die Rezeptionsgeschichte von
“Lolita” zeigt, welche fatalen Folgen ein mißlingender
Kommunikationsprozeß haben kann. Für derartige Texte verbietet sich
“der Schluß auf die z.B kognitive oder auch motivationale Struktur
des Autors” (Rustemeyer, 1992) eigentlich völlig.
Für den folgenden Schwerpunkt wissenschaftlicher
Analyse nicht-fiktionaler Texte mag dieses Beispiel jedenfalls als Hinweis auf
die ungeheuer komplexe Situation dienen, die sich ergibt, wenn der Mensch als
fortwährend konstruierendes Subjekt aufzufassen ist. Im übrigen ist
“Lolita” m.E. ein überwältigendes Zeugnis dafür, wie
zwingend diese Annahme ist,- ohne individuelle kognitive Konstruktivität
hätte dieses Buch nicht einen Bruchteil seiner Faszination.
1.2. Die Inhaltsanalyse zwischen quantitativer und qualitativer Methodik
Da die Betrachtung der Validität einer
Inhaltsanalyse am Ende der jeweiligen Untersuchung erfolgt, baut dieser
Arbeitsschritt nicht nur chronologisch, sondern auch vor allem sachlogisch in
erheblichem Maße auf die vorangehenden Schritte auf. Deshalb werde ich
nach einem kurzen Abriß über die Inhaltsanalyse nach Rustemeyer auf
die Details, die die Regelkonstanz (Groeben & Rustemeyer, 1995) der
Inhaltsanalyse ausmachen, eingehen. Es sind dies Objektivität, Systematik
und Quantifizierung, die in entsprechenden Teilschritten abgebildet
werden.
Die Inhaltsanalyse, wie sie Rustemeyer (1992), und
Groeben & Rustemeyer (1995) dargestellt haben, ist ein Instrument zur
Systematisierung von Textverständnis. Dabei kann unter Text all das
subsumiert werden, was der Kommunikationsprozeß “abwirft”,
also auch nonverbale Inhalte und Filme, Bilder etc.,- das Verfahren ist nicht
primär auf verschriftetes Material angewiesen, wenngleich zur Analyse ein
Protokoll oder eine Transkription erforderlich sein dürfte (vgl. Rustemeyer
1992; Groeben & Rustemeyer 1995).
Ausgehend von der prinzipiellen Konstruktivität des
Subjekts, d.h. des Autors und der Rezipienten, fordert der wissenschaftliche
Anspruch an den Umgang mit Texten ein derartiges Instrument, wenn es darum geht,
diese intersubjektiv übereinstimmend zu beurteilen oder mehrere Texte
miteinander zu vergleichen. Die Analyse kann dabei potentiell auf drei Ebenen
abzielen: Textbedeutung, Merkmale des Autors und Merkmale der Rezipienten.
Methodisch gesichert gilt die Analyse der Textbedeutung (Rustemeyer, 1992, 140),
und zwar auch bei latenten Inhalten (vgl. Groeben/Rustemeyer, 1995).
Ein interessanter und häufig angewandter Aspekt der
inhaltsanalytischen Auswertung ist der Schluß auf die “kognitive
oder auch motivationale Struktur des Autors dieser Texte” (Rustemeyer
1992, 140). Rustemeyer weist darauf hin, daß hierbei mit dem
Instrumentarium der klassischen Methodenlehre und unter Bezugnahme auf parallel
erhobene Daten die gewonnenen Aussagen über den Autor abgesichert werden
müssen. Beim anfangs erwähnten Beispielfall wäre es deshalb
zwingend notwendig gewesen, andere Texte, d.h. literarische Erzeugnisse, aber
auch Interviews, Autobiographisches etc. hinzuzuziehen, bevor anhand des
fiktionalen Textes ein Rückschluß auf Merkmale des Autors hätten
erfolgen dürfen.
Die dritte erwähnte Auswertungsmöglichkeit,
der Versuch einer Analyse (oder Erhebung?) von Rezipientenmerkmalen wird von
Rustemeyer deutlich zurückgewiesen. Bei der Generierung von
Textverständnis entstehen unkalkulierbare Inferenzen durch die top down-
Prozesse (Groeben & Rustemeyer 1995) auf der Seite der Leser. Außerdem
kann der situative Kontext der Lektüre nicht miterhoben werden, wie dies
bei Hypothesen über den Autor eines Textes zumindest annäherungsweise
möglich ist.
Da es bei der Inhaltsanalyse darum geht, bestimmte
Textteile bestimmten Bedeutungsaspekten zuzuordnen, um eine systematische
Gesamtbeschreibung des Textes zu erreichen (vgl. Rustemeyer 1992), müssen
ein Reihe von methodischen Schritten regelgeleitet vollzogen werden, damit unter
Zuhilfenahme statistischer Methoden die Bedeutung des Textes erhoben werden
kann.
Zu Beginn muß die Hypothesenexplikation erfolgen.
Dies kann deduktiv geschehen, indem z.B. Forschungsmaterial zum Thema gesichtet
wird, oder induktiv, indem bei der ersten Sichtung des Textmaterials intuitiv
Hypothesen über dessen Bedeutung gebildet werden. Die deduktive
Verfahrensweise hat den Vorteil methodischer Stringenz, außerdem werden
“Meßwiederholungen” am gleichen Material vermieden. Nachteilig
ist die oft zu geringe “Passung” der so gewonnenen Fragestellung im
Hinblick auf das Untersuchungsmaterial. Ein gravierender Nachteil beim
induktiven
Generieren von Hypothesen besteht darin, daß am
gleichen Material sowohl Hypothesen generiert als auch getestet werden. Die
experimentelle Methodik gestattet ein solches Vorgehen aus guten Gründen
nicht, denn die Gefahr, ein selbstreferentielles, und damit unbrauchbares
Ergebnis zu erhalten, liegt auf der Hand (vgl. Rustemeyer 1992).
Dieser Konflikt verdeutlicht auch das Spannungsfeld
zwischen hermeneutischer und streng-empirischer Betrachtungsweise, in dem diese
Form der Inhaltsanalyse sich bewegt. Um material- und methodengerechtes Vorgehen
zu vereinen, empfiehlt sich daher in der Regel ein (regelgeleiteter, d.h. hier:
dokumentierter) Mittelweg zwischen deduktivem und induktivem Vorgehen bei der
Generierung von Hypothesen.
Die beiden folgenden Arbeitsschritte beziehen sich auf
die Operationalisierung der so gewonnen Hypothesen am Material.
Da Textteile untersucht und zugeordnet werden sollen,
muß definiert werden, welche Kriterien einen Textteil definieren.
Außerdem muß eine “Stichprobe” gezogen werden, d.h. es
muß in der Regel eine Auswahl des zu untersuchenden Materials stattfinden
(bei Interviews durch die Auswahl der Versuchspersonen). Bei der Festlegung der
Analyseeinheit, also der Textteile, die zu betrachten sind, ist der
Arbeitsaufwand stark von der jeweiligen Hypothese abhängig. Häufig
beinhalten die Hypothesen bereits Aussagen über syntaktische Einheiten
(z.B. Gebrauch von bestimmten Wörtern), die eine weitere
Operationalisierung gar nicht erforderlich machen. Andere Hypothesen gestatten
eine Operationalisierung auf formal-syntaktischer Ebene. Schwierig wird die
Einheitenfestlegung allerdings, wenn die Analyseeinheit nicht formal, sondern
inhaltlich definiert sein muß (vgl. Rustemeyer 1992). Gilt es z.B., die
Häufigkeit bestimmter Themen in einem Interviewtext festzustellen, kann
sich die Analyseeinheit im Extremfall von einem Wort (einem Ausruf zum Beispiel)
bis hin zu mehreren Seiten erstrecken. Außerdem können sich hier
erhebliche Überschneidungen und Interferenzen zwischen verschiedenen
Bedeutungsaspekten des Textes ergeben, die eine klare Zuordnung zu einer
Kategorie erschweren. Probleme bei inhaltlich definierten Analyseeinheiten
tauchen auch bei der Codierer-Übereinstimmung wieder auf.
Sind Auswahl- und Analyseeinheit ausreichend festgelegt,
muß ein System von Kategorien erstellt werden, welches zur Zuordnung der
Analyseeinheiten verwendet wird.
Dabei ist die Herleitung und Explikation des
Kategoriensystems bisweilen eng mit den Definition der Analyseeinheit vernetzt,
so daß hier evtl. gegenseitige Korrekturen notwendig sein können. Im
Extremfall kann es bei einem derartigen Problem der “Passung” von
Kategoriensystem und Analyseeinheit dazu kommen, daß die Analyseeinheit
keiner Kategorie widerspruchsfrei zugeordnet werden kann (zu große
Analyseeinheit), oder es kommt zu einer “artifiziellen Aufschwemmung von
Daten” (Rustemeyer 1992, 86), wenn die Analyseeinheit zu klein
gewählt wurde.
Des weiteren gibt es inhaltliche Probleme, wenn es z.B.
darum geht, redundante Äußerungen einer VP angemessen zuzuordnen,
ohne eine Verzerrung der statistischen Auswertung in Kauf nehmen zu
müssen.
Im nächsten Schritt muß das Kategoriensystem
anhand des konkreten Materials expliziert werden. Dies geschieht mit dem Ziel,
durch größtmögliche Transparenz der Kategorienexplikation eine
möglichst große interindividuelle Übereinstimmung in der
Anwendung des Systems zu erreichen. Rustemeyer schlägt dazu ein Verfahren
in drei Teilschritten vor. Nach der theoriegeleiteten Kategoriendefinition
sollten diese Kategorien in einem zweiten Schritt anhand des Materials
expliziert werden. Danach ist es sinnvoll, die einzelnen Kategorien nochmals
anhand von konkreten Beispielen (negativen und positiven) aus dem Text zu
erläutern.
Im Rahmen dieses Prozesses kann es noch zu einer
Modifikation des Kategoriensystems anhand von Ober- und Unterkategorien kommen,
um z.B. paradigmatische Fälle in einer speziellen Unterkategorie einzeln zu
erfassen. Dabei geht es allerdings nicht mehr darum, das System prinzipiell
umzugestalten, sondern nur um eine Erhöhung der Meßgenauigkeit und
Tiefe, wo es anhand des Materials geboten erscheint.
Ein Kriterium für die Qualität des
gewählten Kategoriensystems ergibt sich rückblickend bei der
Auswertung. Dabei kann festgestellt werden, ob annähernd alle Textteile in
einer inhaltlichen Kategorie (also nicht der Kategorie “Rest”
o.ä.) sinnvoll zugeordnet werden konnten (erschöpfendes
Kategoriensystem), und ob alle gewählten Kategorien besetzt wurden
(Saturiertheit, vgl. Rustemeyer 1992).
Um das Ziel der interindividuellen Übereinstimmung
zu erreichen, ist es wichtig, zuletzt die Codiererübereinstimmung zu
betrachten und gegebenenfalls eine Codiererschulung durchzuführen, wenn die
Ergebnisse der Übereinstimmung unbefriedigend sein sollten. Genauso kann
dies aber auch ein Hinweis auf Schwächen bei der Kategorienexplikation oder
der Einheitenfestlegung sein.
Nach der Wahl der statistischen Verfahren und der
Durchführung der entsprechenden Analyse geht man zur Interpretation der
Ergebnisse über, die eng mit der Fragestellung der Validität
zusammenhängt.
Da Validität das eigentliche Thema dieser Arbeit
darstellt, möchte ich noch kurz erläutern, weshalb den vorangehenden
Auswertungsschritten hier ein solch großes Gewicht beigemessen wurde.
Die Frage nach der Validität der Untersuchung
beinhaltet die Frage, ob wirklich das gemessen wurde, was gemessen werden sollte
(vgl. Rustemeyer 1992, 140). Dies ist bei der Erhebung von Textbedeutung relativ
unstrittig (ebd.), allerdings unter der Voraussetzung, daß die oben
angeführten Teilschritte systematisch und regelgeleitet vollzogen wurden.
Übertragen aus der experimentellen Versuchsplanung könnte hier
ebenfalls von Ableitungsvalidität gesprochen werden bzw. etwas weiter
gefaßt von interner Validität. Dies betrifft hauptsächlich die
Qualität der gewählten Operationalisierung, wie sie in der
Inhaltsanalyse im Kategoriensystem vollzogen wird (“Herzstück einer
Inhaltsanalyse aber ist (...) das Kategoriensystem”; Groeben &
Rustemeyer 1995, 532).
Um noch einmal auf das Eingangbeispiel
zurückzukommen: an der Frage der Validität wären sicherlich alle
“Analysen” von Charaktereigenschaften des Autors Nabokov anhand
seines Romans “Lolita” kläglich gescheitert.
Und tatsächlich muß bei dem Versuch, anhand
einer Inhaltsanalyse Daten über den Autor zu erheben (wie es z.B. bei
Interviews sicherlich sinnvoll ist), einiges beachtet werden, damit die Analyse
nicht Opfer der prinzipiellen Konstruktivität des ganzen Vorganges wird.
Rustemeyer empfiehlt “die Analyse der
Veränderung von Aussagen über den Interviewverlauf hinweg, wobei
entsprechende Argumente dafür angeführt werden sollten, welche der zum
Teil inkohärenten Äußerungen als die
‘eigentlicheren’, d.h. valideren angesehen werden können”
(Rustemeyer 1992, 141). Allerdings wird hier die Kohärenz der
geäußerten Kognitionen einer Vp als Kriterium zur Bewertung von sich
widersprechenden Aussagen eingeführt, was sicherlich zu diskutieren
wäre. Legt man Kellys “Korollarium der Fragmentierung” (vgl.
Kelly 1955/1986, 94) zugrunde, würde dieses von Rustemeyer eingeführte
Kriterium eher ein Beispiel dafür abgeben, wie eine rigide Systematik die
Bedeutungsvielfalt des Materials “overrulen” kann, und somit
sicherlich kein probates Mittel darstellen, um die Validität zu
erhöhen.
Weitere externe Kriterien zur Absicherung von
textimmanent gewonnenen Aussagen über den Autor wären die Ergebnisse
aus anderen Verfahren (z.B. projektive Tests) und Ergebnisse aus früheren
Untersuchungen, falls diese verfügbar sind.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die Frage
nach der Validität im wesentlichen auf Schlüsse vom analysierten Text
auf den Autor beschränkt werden kann. Die Erhebung der Textbedeutung kann
bei korrektem Verfahren als valide angenommen werden (vgl. Rustemeyer 1992), und
die potentielle Möglichkeit, Aussagen über Rezipienten anhand des
Materials abzuleiten, muß aus den genannten Gründen abgelehnt werden.
Infolgedessen werde ich mich bei der Analyse der folgenden empirischen Arbeiten
auf diesen Aspekt der Validität beschränken.
1.3 Analyse zweier empirischer Untersuchungen
1.3.1. Zur sprachlichen Inszenierung von Geschlecht - doing gender in
Kontaktanzeigen (Gottburgsen 1995)
1.3.1.1. Die Untersuchung
Die Autorin untersuchte Kontaktanzeigen der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung (FAZ) mit dem Ziel, einen signifikanten Unterschied in der
Art und Weise festzustellen, wie die Inserierenden ihre Selbstdarstellung, die
Darstellung des gewünschten Partners/Partnerin, und den gewählten
Kommunikationsstil entlang geläufiger Stereotype vom sozialen Geschlecht
konstruierten.
Die Hypothesenbildung erfolgte also auf der Grundlage
linguistischer Frauenforschung und dem Konstrukt des sozialen Geschlechts oder
des “doing gender” (Gottburgsen 1995, 257), wie die Autorin es
benennt. Dabei geht sie davon aus, daß Individuen ihre
geschlechtsspezifische Rolle nicht anhand biologischer Tatsachen “in die
Wiege gelegt bekommen”, sondern das zugrundeliegende
Rollenverständnis ständig im sozialen Prozeß neu konstruieren.
Diese Konstruktion erfolgt nicht bedingungslos, sondern in der Regel entlang
sozialer Normen und gesellschaftlicher Standards. Deshalb wäre zu erwarten,
daß Kontaktanzeigen genau diese Art der Rollenkonstruktion widerspiegeln.
Da bei diesem “Herstellungsprozeß” (Gottburgsen 1995, 259) von
einer determinierenden Funktion des Sprachgebrauchs für das Selbstkonzept
der Sprecherinnen ausgegangen werden kann, ist es die “Aufgabe der
linguistischen Frauenforschung (...) aufzudecken, ob und wie Geschlecht in
konkreten Interaktionen als relevante Kategorie hergestellt wird, wie soziale
Subjekte sich als Frauen und Männer konstituieren bzw. konstituiert
werden.” (ebd., 260)
Dabei geht die Autorin davon aus, daß Männer
eher in der Berufsrolle gesehen werden und mit Eigenschaften wie Kompetenz,
Rationalität, Stärke und Aktivität bedacht werden. Frauen
hingegen sollten in ihrer familiären Identität und der Rolle als
Sexualobjekt konstruiert werden. Dabei müßten Eigenschaften wie
Wärme, Emotionalität, Attraktivität und Sozialität
hervorstechend sein.
Angeblich sind Frauen geschwätzig und Männer
eher schweigsam. Die entsprechende statistische Auswertung der Anzeigen
erbrachte das Gegenteil. Männer geben über alle Anzeigentypen Texte
mit durchschnittlich mehr Wörtern pro Anzeige auf (über die
statistische Signifikanz schweigt die Autorin allerdings).
Auch beim Gebrauch von Abkürzungen wäre
entsprechend obiger Hypothese bzgl. des entsprechenden Rollenstereotyps zu
erwarten gewesen, daß Frauen mehr Abkürzungen verwenden. Auch hier
zeigte die Analyse das Gegenteil. “Im Gegenteil verfaßten
Männer signifikant häufiger Anzeigen, die Abkürzungen enthielten
(81% M vs. 69% F).” (ebd. 271). Die Autorin mutmaßt, die
Inszenierung von Geschlecht sei hier dem “kommunikativen Ziel
‘Lesbarkeit’” (ebd.) untergeordnet worden.
Es folgt die “qualitative Analyse”, wobei
hier angemerkt werden sollte, daß diese Unterscheidung nach dem Konzept
der Inhaltsanalyse von Rustemeyer (1992) und Groeben & Rustemeyer (1995),
sowie Mayring (1990) als nicht sinnvoll angesehen werden kann. Die vorliegende
Untersuchung belegt diese Behauptung auch in ihrem Verlauf, denn im Bereich der
“qualitativen Analyse” werden auch nur Textelemente bestimmten
Kategorien zugeordnet (z.B. Kategorie “Ausstrahlung”,
“Ausdrücke und Lexeme, ...” Gottburgsen 1995, 272). Dabei wird
nicht einmal der Bereich manifester Textelemente verlassen.
Zusammenfassend kann hier gesagt werden, daß die
Reihenfolge der Komponenten in der Selbstdarstellung bis auf eine Ausnahme
(s.u.) nicht zwischen Männern und Frauen zu unterscheiden war. Die
Besetzung der entsprechenden Kategorien zeigte allerdings den gewünschten
Effekt: Männer bewerteten den Beruf deutlich höher als Frauen. Das
Vermögen erschien bei den Männern an vierter Stelle, während bei
der weiblichen Selbstdarstellung hier die Ausstrahlung wichtiger war. Bei der
weiblichen Selbstdarstellung taucht das Vermögen erst an letzter Stelle auf
(bei Männern die Ausstrahlung).
Bezüglich der Darstellung des/der gewünschten
Partners/Partnerin waren auch die Abweichungen in der Reihenfolge der Kategorien
deutlich. Männer orientierten sich in der Darstellung der Partnerin am
Aussehen, der Ausstrahlung und dem Sozialverhalten, Frauen nannten an erster
Stelle Sozialverhalten, dann Bildung und Emotionalität, an vierter Stelle
erschien hier erst das Aussehen. In der weiblichen Partnerdarstellung taucht
erwartungsgemäß Beruf auf (an vierter Stelle), ebenso
erwartungsgemäß in der männlichen Darstellung die Erotik
(allerdings an sechster Stelle).
Die Autorin folgert, daß ihre Hypothese bzgl. der
semantischen Bereiche “Aussehen”, “Beruf” und
“Ausstrahlung” sowohl in der Selbst- als auch in der
Partnerdarstellung empirisch belegt werden konnte. Nur in der Selbstdarstellung
galt dies weiterhin für “Emotionalität” und
“Vermögen”, in der Partnerdarstellung waren die Bereiche
“Erotik” und “Bildung” angeblich von den Stereotypen
“beeinflußt”. (ebd., 276)
Ein weiteres Stereotyp über das
Kommunikationsverhalten, - Frauen wählen seltener als Männer die
direkte Kommunikation -, konnte anhand des Materials ebenfalls bestätigt
werden.
Bezüglich der Kategorie “stellvertretende
Substantive” konnte die Autorin ebenfalls geschlechtsspezifische
Konstruktion entlang des geltenden Stereotyps nachweisen. Frauen verwendeten
Substantive aus dem Bereich “Geschlecht” (obwohl viele einen Beruf
ausübten), Männer aus dem Bereich “Beruf”. Die gleiche
Tendenz (wenn auch merklich abgeschwächt) konnte für die Beschreibung
der Partner gezeigt werden.
1.3.1.2. Gültigkeit der Interpretation und Validität der
Untersuchung
Gottburgsen versuchte anhand der inhaltsanalytischen
Untersuchung von Kontaktanzeigen die Konstruktion sozialer Rollen nach dem
Muster gesellschaftlicher Stereotype nachzuweisen.
Dies beinhaltet einen Schluß vom Material auf die
Autoren der Anzeigen und bedarf deshalb zusätzlicher Maßnahmen, um
eine valide Aussage über Merkmale der Autoren machen zu können.
Zunächst ist festzustellen, daß sich die
Kontaktanzeigen in einem wesentlichen Punkt von z.B. fiktionalen Texten
unterscheiden,- es sind Texte aus einer privaten Kommunikation (im
öffentlichen Raum) mit einer deutlich erkennbaren Absicht und relativ
intimen Themen aus dem Bereich Selbstdarstellung, Zukunftsplanung, Wünsche
etc. Insofern eignet sich diese Textsorte a priori besser für einen
Schluß auf die Autoren. Allerdings ergeben sich gerade aus der Textsorte
Erwägungen, die die Validität bestimmter Teilaspekte der zu
überprüfenden Hypothesen in Frage stellen müssen. Insbesondere
das Konstrukt “weibliche Geschwätzigkeit” bezieht sich auf eine
Kommunikationssituation, die sich in einigen wesentlichen Punkten von der einer
Kontaktanzeige unterscheidet. Die “normale” Kommunikationssituation
unterscheidet sich insofern, als hier dem Kommunikationsprozeß kein klares
Ziel inhärent ist, für mehr Redezeit nicht mehr bezahlt werden
muß und im “sozialen Gehalt” der Situation: Kontaktanzeigen
werden in der Regel allein formuliert und in der Zeitung zugesandt, während
die “normale” Kommunikation entscheidend von der Anwesenheit anderer
(vertrauter) Personen geprägt ist. Für die Erwartung der Autorin bzgl.
des Gebrauchs von Abkürzungen ist weiterhin einzuwenden, daß dieser
nicht unbedingt ein Zeichen übertriebenen Mitteilungsdranges sein
muß, sondern genausogut als Merkmal typisch männlicher Kommunikation
definiert werden könnte, denn Abkürzungen werden häufig im
technischen Bereich verwendet, und sie setzen nicht selten Expertenwissen voraus
(d.h. sie etablieren ein Kompetenzgefälle).
Gravierender ist allerdings der folgende Einwand: Um
anhand der Untersuchung beurteilen zu können, ob die Autoren/Autorinnen
ihre eigene Rolle anhand stereotyper Modelle konstruieren, wäre es
notwendig gewesen, die gewonnenen Erkenntnisse durch anderes Material zu
sichern. Denkbar wären hier z.B. Interviews mit den Autoren, evlt. auch
über die Ergebnisse und Hypothesen der Inhaltsanalyse (was einer
“kommunikativen Validierung” nahe käme, vgl. Groeben et al.
1988, 27). Dies erscheint mir insbesondere deshalb sinnvoll, weil die
Kontaktanzeige ein ziemlich artifizielles Modell von Kommunikation darstellt,
welches unter Umständen mehr von Stereotypen geprägt ist als die
Alltagskommunikation der Verfasser/innen (z.B. beim ersten
Kennenlern-Gespräch).
1.3.2. Die Geschichte liegt im Erzählen: Ein kooperativer Konversationsstil
unter Frauen (M.M. Jenkins)
1.3.2.1. Die Untersuchung
Ausgehend von einer prinzipiellen Unterschiedlichkeit in
der Sprechweise von Frauen im Gegensatz zum Konversationsstil von Männern
untereinander unternahm Mercilee Macintyre Jenkins 1979/80 die vorliegende
Untersuchung.
Die Autorin nahm über 10 Wochen an einem
Gesprächskreis einer Frauenselbsterfahrungsgruppe teil, der sich einmal
wöchentlich in einer Kirche traf. Die Teilnehmerinnen waren “elf
weiße Frauen zwischen 31 und 41 Jahren aus der Mittelschicht.”
(Jenkins 1994, 334).
Die Teilnehmerinnen waren dadurch verbunden, daß
sie kleine Kinder hatten, deshalb nicht mehr arbeiteten, und indem sie alle mit
Mitarbeitern/Lehrenden der Universität verheiratet waren. Dieser
Gesprächskreis (Women’s Weekly Circle: WWC) hatte sich kein
bestimmtes inhaltliches Ziel gesetzt, so daß zwanglos Gespräche zur
Lebenssituation der beteiligten Frauen aufkommen konnten. Andererseits war der
Rahmen offiziell genug, um eine teilnehmende Beobachterin dulden zu können,
ebenso war die Zusammensetzung der Gruppe nicht auf die Selektionskriterien der
Autorin zurückzuführen.
Die Erhebung der Daten erfolgt in vier Teilabschnitten
über einen Zeitraum von 10 Monaten. In der Art der Datenerhebung ist ein
linear ansteigendes Ausmaß an Intervention der Autorin festzustellen.
Im ersten Abschnitt nahm Jenkins an den Gesprächen
teil und fertigte nach den jeweiligen Veranstaltungen aus dem Gedächtnis
Notizen zu Gesprächsabschnitten an. Während der Treffen benahm sie
sich in diesem Abschnitt der Untersuchung wie alle anderen Teilnehmerinnen, d.h.
das Ausmaß der Intervention war minimal.
Im folgenden Abschnitt, der sich über fünf
Monate erstreckte, wurden Bandaufnahmen der Sitzungen erstellt. Davon
wählte die Autorin die ersten acht Sitzungen für intensivere Analysen
aus. Während dieser Phase versuchte Jenkins, die Abgrenzung einzelner
Gesprächsblöcke aus den Bandmitschnitten, wie sie sie vorgenommen
hatte, zu verifizieren. Dazu wurden jeder Teilnehmerin und einer Gruppe externer
Personen jeweils ein Stück einer Aufzeichnung (45 Minuten) vorgespielt,
wobei die Personen aufgefordert wurden, die Gesprächsabschnitte zu
isolieren und zu benennen. Dabei stellte Jenkins eine relativ hohe
Übereinstimmung in den angefallenen Einheiten fest. Aus den
hoch-übereinstimmenden Geschichten wurde eine Arbeitsdefinition für
“Geschichtenerzählen” aufgestellt. Unter Zuhilfenahme dieser
Arbeitshypothese isolierte Jenkins dann aus den vorhandenen Aufzeichnungen 55
Geschichten und transkribierte 38 davon für die folgenden
Analysen.
Im dritten und vierten Erhebungsabschnitt ging es darum,
die “Eindrücke und Interpretationen der Gespräche und der
Interaktionen in der Gruppe zu verifizieren” (o.c., 337). Dazu führte
die Autorin weitere Einzel-Interviews mit den Teilnehmerinnen durch. Hier wurden
die Geschichten aus der Gruppe und die Eindrücke von der Gruppe
thematisiert.
Im vierten Abschnitt schließlich erhielt jede
Teilnehmerin eine Abschrift eines Gesprächsabschnittes und sollte sich zu
ihren Gedanken während dieses Abschnittes äußern. Hierbei sollte
der Zusammenhang zwischen dem Gedachten und dem Gesagten in diesen
Veranstaltungen beleuchtet werden.
Die so erhobenen Geschichten unterzog die Autorin einer
umfassenden Strukturanalyse, um “herauszufinden, wie die Frauen
Geschichten erzählten (Strukturmerkmale) und warum sie gerade diese
Geschichten erzählten (funktionale Aspekte)” (Jenkins 1994,
336).
Die Analyse der gewonnenen Gesprächsdaten wies
darauf hin, “daß die kooperative und unterstützende Art der
Gruppe sich in ihrer Weise, Geschichten zu erzählen, widerspiegelte”.
(o.c., 337).
Auf die nähere Darstellung der Ergebnisse soll hier
allerdings verzichtet werden.
1.3.2.2. Kritik am methodischen Vorgehen, Problem der Validität
Wie auch die Untersuchung von Gottburgsen untersuchte
Jenkins ihre Hypothese einer positiv zu modellierenden Unterschiedlichkeit
weiblicher und männlicher Kommunikation anhand einer inhaltsanalytischen
Untersuchung von schriftlichem Material (in diesem Falle Transkriptionen von
Tonband-Mitschnitten). Ein bedeutsamer Unterschied besteht allerdings in der
Textsorte, denn die Mitschnitte aus dem WWC waren durch eine vertraute
“natürliche” Kommunikation im semiöffentlichen Bereich
gekennzeichnet. Auch hier gestattet das Material einen Versuch,
Persönlichkeitsmerkmale der Autorinnen über die Texte zu
erschließen.
Das methodische Vorgehen war hier allerdings der
Validität der Ergebnisse weitaus stärker abträglich, als dies
für die Untersuchung von Gottburgsen festgestellt werden
konnte.
Die Festlegung der Auswahleinheit, also die Wahl der
Stichprobe, fällt in der Inhaltsanalyse von Interviewtexten o.ä. in
der Regel mit der Auswahl der Versuchspersonen zusammen. Jenkins weist selbst
darauf hin, daß die Teilnehmerinnen des WWC einen ähnlichen
persönlichen Hintergrund und ein gemeinsames Motiv für die Teilnahme
an diesem Gesprächskreis verband. Diese hochspezifische Stichprobe ist ein
typisches Problem der Feldforschung, stellt aber eine erhebliche
Einschränkung der internen Validität dieser Untersuchung dar. Konkret
wäre es durchaus denkbar, daß die festgestellten Merkmale weiblicher
Kommunikation durch die soziale Situation der Frauen determiniert waren, nicht
aber durch ihr biologisches Geschlecht. So wäre der kooperative Stil in den
Gesprächen ohne weiteres durch den explizit erläuterten
Kooperationsgedanken der Zusammenkünfte zu erklären (“die
WWC-Mitglieder hatten ein besonderes Bedürfnis nach Gesprächen um des
Gesprächs willen, da sie sozial isoliert waren”, Jenkins 1994, 341),
d.h. Männer in der gleichen Situation (sozial isoliert, quasi
alleinerziehend) würden vielleicht ebenfalls nicht konkurrenz-orientiert,
sondern kooperativ kommunizieren. Auch die nicht-selbstvergrößernde
Art, Geschichten zu erzählen, ließe sich bündig aus der
spezifischen Situation einer Mutter (also einer Erziehungsperson,- das kann ja
auch der Vater sein -) verstehen, die nunmal keine
primär selbstvergrößernden Aspekte enthält, wie dies z.B.
bei einem beruflichen Aufstieg der Fall wäre.
Da aus dem transkribierten Material die Auswahleinheit
im engeren Sinne, also die “Geschichten”, isoliert werden sollten,
versuchte die Autorin ihre eigene Definition von einer “Geschichte”
zu verifizieren, indem sie die Teilnehmerinnen und eine Gruppe unbeteiligter
Personen an einem Teil des Materials Geschichten abgrenzen ließ und diese
Abgrenzungen mit ihren eigenen verglich. Die aus der Übereinstimmung
gewonnene Definition wurde schließlich zur Auswahl des zu untersuchenden
Materials verwendet.
Diese Prozedur verdient deshalb besondere
Erwähnung, weil sie nach meiner Kenntnis den einzigen methodischen Schritt
der Auswertung darstellt, den die Autorin nicht alleine vornahm (es fanden noch
nicht näher spezifizierte Interviews zur Verifikation der
“Eindrücke und Interpretationen der Gespräche” (Jenkins
1994, 337) statt, deren Funktion für die inhaltsanalytische Auswertung
allerdings nicht klar ist). Da aber die Inhaltsanalyse sich zum Ziel setzt,
intersubjektives Textverständnis herzustellen, erscheint mir dieser Fehler
äußerst gravierend, woraus sich wiederum eine erhebliche
Einschränkung der internen Validiät ergibt. Insbesondere die Zuweisung
der Bedeutungseinheiten zu den Kategorien wurde von der Autorin allein
vollzogen, was zwar die Frage nach einer Codierer-Schulung und der
zugehörigen Reliabilität überflüssig macht, allerdings
methodisch sicherlich nicht zu halten ist.
Um die Validität des Schlusses von der
Textbedeutung (deren Erfassung aufgrund der brüchigen internen
Validität fraglich ist) auf persönliche Merkmale der Autorinnen bzw.
von Frauen überhaupt zu überprüfen, wäre es auch hier
notwendig gewesen, Material aus anderen Situationen (z.B. Kommunikation der
Frauen am Arbeitsplatz, mit den Kindern, in gemischtgeschlechtlichen Gruppen
usw.) bzw. einen Vergleich mit den Ergebnissen aus anderen Verfahren (z.B.
projektive Tests, Fragebogen) beizubringen. Da diese externen Kriterien zur
Absicherung der Validität von der Autorin nicht herangezogen wurden, kann
auch dieser Aspekt der Ergebnisse aufgrund der nicht ausreichenden
Überprüfung der Validität den methodischen Kriterien nicht
standhalten.
In der Tat ist es so, daß der Autorin selbst diese
Mängel nicht unbekannt gewesen sein dürften, denn sie formuliert die
Schlußfolgerungen für eine Beurteilung des weiblichen
Kommunikationsverhaltens nur im Konjunktiv (“...könnten für
weiblich Gruppen im allgemeinen typisch sein.” Jenkins 1994, 352). Und die
Kritik an der internen Validität würde mich zum Schluß
führen, daß die vorliegende Untersuchung eher als Erkundungsstudie
zur Generierung von Hypothesen verstanden werden kann. Auch hier muß
konzediert werden, daß die Autorin auf den Bedarf nach weiteren
Untersuchungen am Ende des Berichts hingewiesen hat.
Dabei bleibt allerdings die Frage offen, warum bei der
Untersuchung eine intersubjektive Absicherung auf allen relevanten Stufen der
Analyse unterblieben ist, zumal dieses Vorgehen im Ansatz (bei der Festlegung
der Auswahleinheit) bereits praktiziert wurde.
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